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  • Marcel

Microsoft 365 und die Datenschutzverordnung sind nicht vereinbar


Datum

20.03.2023

Einleitung

Obwohl Microsoft vehement das Gegenteil behauptet, kommen immer mehr Datenschützer zur Schlussfolgerung, dass Microsoft 365 sich nicht konform mit der Datenschutzverordnung betreiben lässt. Im Fokus stehen die Vertragsinhalte der Microsoft-Terms (speziell das Data Processing Addendum, Stand 15.9.22)

Betroffene Systeme

Microsoft 365

Weitere Vorgehensweise

Unternehmen sollten sich zusammen mit ihren Datenschutzbeauftragten fragen, ob sie sich einer steigenden Rechtsunsicherheit aussetzen oder lieber auf Microsoft 365 und Teams verzichten wollen. Vom Zweifel betroffen sind nur die Cloud-Produkte von Microsoft. Bei diesen besteht der sich erhärtende Verdacht, dass Microsoft die Daten zu eigenen, nicht legitimen Zwecken verarbeitet und keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz internationaler Datentransfers trifft.

CHDH-Kommentar

Während die Juristen und Experten sich auf beiden Seiten warmlaufen, bleibt die Unsicherheit. Da Microsoft jedoch eine Säule Amerikas darstellt, und sich in Lobbyarbeit auskennt, mag man zweifeln, ob es den Datenschutzbehörden wirklich gelingen wird, wird ihre Position durchzusetzen. Falls doch, müsste sich nicht nur das Luxemburger Schulministerium auf eine Klagewelle vorbereiten.

Quelle

Internetpresse unter anderem com professional







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