Datum
12.11.2023
Der Widerstand wächst
Der Wirbel um die Gratisversion von Outlook hat zumindest den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf den Plan gerufen. Dieser wandte sich am 15.11.2023 während der Sitzung des Europäischen Datenschutzausschusses an seinen irischen Kollegen (der in diesem Fall zuständig ist, da Microsoft seinen Sitz für europäische Angelegenheiten in Irland hat) und bat um Aufklärung.
Inzwischen haben sich weitere Datenschutzexperten und -beauftragte zu Wort gemeldet. Darunter der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, der sogar eine Pressemitteilung zum Thema herausgegeben hat. Auch das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik sieht den Cloudzwang kritisch. Denn durch das Vorgehen von Microsoft kann der Anwender sogar einen Rechtsverstoß begehen, da er durch die Inbetriebnahme eines Firmen-E-Mail-Accounts oder eines Mail-Accounts der öffentlichen Hand in der neuen Outlook-Version seine Datenschutzverpflichtungen grob verletzt.
Der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg formuliert es so: "Die DSGVO legt dem Anbieter solcher Dienste als Verantwortlichem umfangreiche Transparenzpflichten auf; dass personenbezogene Daten "in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise" verarbeitet werden, gehört zu den Grundsätzen der DSGVO (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Ob die hier gezeigte Vorgehensweise von Microsoft dem entspricht, darf mit Fug und Recht bezweifelt werden."
Wo genau liegt nun das Problem?
Zum besseren Verständnis folgendes Beispiel: Camille und Isabelle arbeiten auf Ihrem Heimrechner. Camille hat ein Konto bei Microsoft, Isabelle nicht. Beide nutzen das neue Office und geben bei der Einrichtung ihre Imap-Daten ein.
Camille
kann seine Microsoft Mails lesen, seine Kontakte und Termindaten verwalten und dies sowohl auf seinem Notebook als auch auf seinem PC. Auch Microsoft hat vollen Zugriff auf das Postfach und anderen Daten, Camille hat damit kein Problem, da er die Microsoft Cloud ohnehin aktiviert hat und seine Daten bewusst mit dem Konzern teilt.
Isabelle
gibt ihre Anmeldedaten bei der luxemburgischen Post an, da sie dort eine E-Mail-Adresse hat. Isabelle@pt.lu Passwort: IsaBelle.
Jetzt kann sie ihre E-Mails im neuen Outlook (Gratisversion) lesen, ihre Kontakte speichern und ihren Terminkalender verwalten.
Was sie jedoch nicht weiß: Der Konzern hat sie bei der Installation ohne weiteren Hinweis heimlich nach einer Vollzugriffsberechtigung gefragt und sie hat Sie vollkommen unbewusst gegeben.
Das hat zur Folge, dass Microsoft nun auch ihre Daten in die Microsoft-Cloud verschoben hat und nun nicht nur über ihre Login-Daten Post verfügt, sondern auch, wie Isabelle, vollen Zugriff auf ihre E-Mails, Kontakte und ihren Terminkalender hat.
- Natürlich nicht zum Lesen, sondern nur zur Fehlerdiagnose:
- Fehlerdiagnose (wenn Microsoft Probleme mit den E-Mails hat, kann es die Ursache des Problems feststellen und beheben)
- Leistungsverbesserung (Microsoft kann die Leistung von Outlook verbessern, nachdem es Ihre E-Mail-Anforderungen analysiert hat)
- Neue Funktionen (Microsoft kann herausfinden, was Ihnen gefällt, und das Programm entsprechend anpassen).
Im Klartext bedeutet dies, dass alle Inhalte, Anhänge und Kontakte analysiert und ausgewertet werden.
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